Mühlmann: Energisches Gegensteuern zur Austrocknung der sogenannten „Gefährlichen Orte“ dringend erforderlich
Die Polizei stuft Orte, an denen fortwährend besonders viele Straftaten begangen werden, als sogenannte „Gefährliche Orte“ ein. Gemäß Paragraf 14 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes dürfen Polizisten an solchen Orten ohne besonderen Anlass die Personalien der sich dort aufhaltenden Menschen feststellen. Wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr landesweit > mehr...