Der Präsident der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales äußerte in einem Interview mit
dem Norddeutschen Rundfunk am 26. Juni 2023: „Wir sind bei ungefähr 20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik.“ Seit dem 29. Juni 2023 wird er in verschiedenen Medien in Bezug auf die angeblichen Ziele der AfD mit der Landratswahl in Sonneberg mit den Worten zitiert, dass sie auf unteren Entscheidungsebenen Normalität herzustellen versuche, „um ihren Laden dann auch weiter oben salonfähig zu machen“. Des Weiteren bezeichnete er das Wahlergebnis als „Alarmsignal“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele und welche einzelnen Presseanfragen erhielten das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und die Pressestelle der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ in Bezug auf die Aussage des Präsidenten der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 26. Juni 2023 im Norddeutschen Rundfunk „Wir sind bei ungefähr zwanzig Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik“?
2. Wurden diese Presseanfragen dem Präsidenten zur privaten Beantwortung zugeleitet und danach in den ursprünglich angefragten Organisationseinheiten nicht weiterbearbeitet und erfolgten somit alle Äußerungen, die in der Presse als Stellungnahme des Präsidenten der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales abgedruckt wurden, rein privat oder wurden hierfür staatliche Ressourcen genutzt (detaillierte Beschreibung in welchem Umfang welche dienstlichen Mittel zur weiteren, über die reine Erfassung und Weiterleitung der Anfragen auf ein privates Kommunikationsmittel des Präsidenten hinausgehenden Bearbeitung der Anfragen genutzt wurden)?
3. Falls staatliche Ressourcen genutzt wurden, welche einzelnen Schritte der Erarbeitung eines Antwortentwurfs wurden in welchem Umfang durch welche dienstliche Stelle vorgenommen (zum Beispiel die Erstellung eines Antwortentwurfs, die Abstimmung des Antwortentwurfs mit beteiligten dienstlichen Organisationseinheiten und beteiligtem Leitungspersonal oder der Versand eines dienstlich oder privat erstellten Antwortentwurfs an die anfragende Presse)?

4. Wurden die Aussagen, dass die AfD die Landratswahl nutzen würde, „um ihren Laden dann auch weiter oben salonfähig zu machen“,
und dass die Wahl eines AfD-Kandidaten im Ergebnis der Landratswahl in Sonneberg ein „Alarmsignal“ sei, von dem Präsidenten persönlich in Antwortentwürfe auf Presseanfragen bezüglich der Aussage vom 26. Juni 2023 eingearbeitet oder erfolgte dies durch einen anderen Dienstposten in seinem Auftrag und wenn ja, durch welchen anderen Dienstposten?
5. Wie viele und welche einzelne Presseanfragen in Bezug auf die Aussage des Präsidenten der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 26. Juni 2023 im Norddeutschen Rundfunk „Wir sind bei ungefähr zwanzig Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik“ wurden durch welche dienstlichen Organisationseinheiten rein telefonisch beantwortet?
6. Falls Presseanfragen rein telefonisch beantwortet wurden, auf welchen Antwortentwurf stützten sich diese Antworten, wer hat den Antwortentwurf für die ausschließlich telefonische Beantwortung erstellt, wer die Beantwortung vorgenommen und für welche einzelnen Schritte dieses Prozesses wurden dienstliche Telefone genutzt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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