Laut Zeitungsberichten vom 19. Januar 2023 kann sich der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales die Einführung von sogenannten
Demokratiepaten bei der Polizei nach niedersächsischem Vorbild vorstellen. Demnach sollen solche „Demokratiepaten innerhalb der Polizei[…] regionale Kontakte mit der ganzen Breite der Zivilgesellschaft pflegen“. Der Minister für Inneres und Kommunales habe betont, dass man innerhalb der Polizei „gar keinen Zweifel aufkommen lassen“ dürfe, dass Polizisten „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und […] sie diese Werte nicht nur verteidigen, sondern auch leben“ würden. Der Minister für Inneres und Kommunales lege Wert auf „Demokratiefestigkeit“ im Polizeiberuf.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Tatsachen deuten nach Ansicht der Landesregierung darauf hin, dass Thüringer Polizisten nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stünden?
2. Inwiefern zweifelt die Landesregierung an der Verfassungstreue Thüringer Polizisten?
3. Welche Befunde machen es für die Landesregierung erforderlich, mittels „Demokratiepaten“ auf umfassend und auch rechtlich ausgebildete Polizisten einzuwirken?
4. In welchen gesellschaftlichen Bereichen beziehungsweise Gruppen ist nach Auffassung der Landesregierung das Image der Polizei mittels „Demokratiepaten“ verbesserungsbedürftig?
5. Wen genau meint die Landesregierung mit der „Zivilgesellschaft“, in die hinein die Polizei „Kontakte“ pflegen soll, und welcher Art sollen solche „Kontakte“ sein?
6. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Erfahrungen des Landes Niedersachsen mit den „Demokratiepaten“ wissenschaftlich ausgewertet, wenn ja, von wem, in welchem Rahmen, mit welchen Methoden und mit welchen Ergebnissen?
7. Werden die Polizisten nach Ansicht der Landesregierung in Thüringen hinsichtlich ihrer Treue gegenüber Recht und Gesetz unzureichend ausgebildet und wenn ja, inwiefern?

8. Was versteht die Landesregierung darunter, dass ein Polizist jenseits der Beachtung und Einhaltung des geltenden deutschen Rechts die Werte der Verfassung auch lebt?
9. Handelt es sich um eine neue zusätzliche Aufgabe für die Thüringer Polizei, die mit bereits vorhandenem Personal gestemmt werden muss?
a) Falls ja, in welchen Bereichen der Thüringer Polizei wird das Personal mit der Erfüllung der Aufgabe betraut und welche Aufgaben betreuen diese Bediensteten momentan?
b) Falls ja, welche einzelnen polizeilichen Aufgaben werden daher künftig mit welcher jeweiligen Begründung nicht mehr bearbeitet, um Personal für die Erfüllung der neuen Aufgabe freizusetzen?
c) Falls nein, aus welchem Personalpool abseits der Thüringer Polizei wird diese Aufgabe künftig bewältigt?
d) Falls nein, wie viele zusätzliche Haushaltsstellen werden in der Thüringer Polizei in welchem Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung neu geschaffen?
e) Falls das noch nicht absehbar ist, welche konkreten richtungsweisenden Vorgaben wurden zur Bewältigung der konzeptionellen Vorarbeiten von der Landesregierung an die mit der Umsetzung beauftragte Fachabteilung gegeben?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge