Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement sind für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die sozialen Bindungen und den Erhalt stabiler demokratischer Strukturen von großer Bedeutung. Die freiwilligen Tätigkeiten haben sich als unerlässlich für eine funktionierende freiheitliche Gesellschaft und für das kulturelle
Leben erwiesen. Dies gilt nicht zuletzt für den ländlichen Raum, dessen öffentliches Leben wesentlich von den Aktivitäten derjenigen geprägt ist, die in ihrer Freizeit gemeinsame Ziele verfolgen und das örtliche Gemeinwesen gestalten.

Anders als etwa in der hessischen Landesverfassung fehlt in Thüringen bisher eine entsprechende verfassungsrechtliche Regelung.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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