Die Thüringer AfD-Fraktion hat sich von Beginn der Corona-Krise an intensiv und differenziert mit dem Virus, seinen Auswirkungen und der Corona-Politik auseinandergesetzt. Wir haben unsere Position in ausführlichen Stellungnahmen erläutert und in parlamentarischen Initiativen zur Entscheidung gestellt.

Seit einem Jahr schon bestimmen die Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus das Leben der Menschen in Deutschland. Nach vorübergehenden Lockerungen der im Frühjahr 2020 auferlegten massiven Beschränkungen des öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Lebens werden seit November 2020 neuerlich Grundrechte flächendeckend beschnitten, Schulen und Kindergärten geschlossen, das Wirtschaftsleben in weiten Bereichen stillgelegt. Massiv beschränkt werden etwa das Grundrecht der Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Religionsausübung oder das Recht auf Freizügigkeit. Das Land wird per Verordnung im Ausnahmezustand gehalten.

Die Folgen des Ausnahmezustandes sind inzwischen offenkundig: Tausende Thüringer Arbeitnehmer befanden bzw. befinden sich in Kurzarbeit, mehrere Tausend Beschäftigte wurden infolge der Corona-Maßnahmen arbeitslos, Betriebe ganzer Wirtschaftszweige geraten in existenzielle Notlagen, das Bruttoinlandsprodukt sinkt, die konjunkturellen Aussichten sind düster. Menschen in Pflegeheimen vereinsamen, Schulstoff blieb wegen des monatelangen Unterrichtsausfalls unvermittelt, das kulturelle Leben ist ebenso wie der Breitensport zum Erliegen gekommen. Familien und Alleinerziehende waren und sind besonders belastet, weil Kinderbetreuung und Berufstätigkeit gleichzeitig zu bewältigen sind. Vor allem Kinder und Jugendliche leiden unter körperlichen und psychischen Folgen monatelanger Isolierung und des Bewegungsmangels und werden in ihrer gesunden Entwicklung in unverantwortlicher Weise beeinträchtigt. Daneben haben die Regierungsmaßnahmen noch unabsehbare Folgen für die Volksgesundheit im Ganzen, indem beispielsweise die Zahl der Krebsvorsorgeuntersuchungen und der Krebsoperationen erheblich zurückgegangen ist, was einen Anstieg von Krebserkrankungen und der Zahl von Krebstoten erwarten lässt.

Ein entschiedener Wille, die Grundrechtsbeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und zügig zu einem normalen Alltag für die Bevölkerung zurückzukehren und zugleich gezielte Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, nämlich ältere Menschen (insbesondere solche, die in Pflege- und Senioreneinrichtungen leben) zu schützen, war und ist nicht erkennbar. Im Gegenteil: Die Landesregierung setzt weiterhin auf eine Politik der Angst und richtet sich im Ausnahmezustand ein. Dementsprechend beruft man sich insbesondere auf abstrakte Zahlen, nämlich auf „Inzidenzwerte“, anhand derer das „Infektionsgeschehen“ bemessen werden soll, mit dem dann wiederum die Maßnahmen zur Freiheitseinschränkung gerechtfertigt werden sollen. Indes sagen die hierbei als Inzidenzwerte bezeichneten Größen über die tatsächliche „Inzidenz“ von Krankheitsfällen gar nichts aus, sondern beziehen sich auf positive Ergebnisse insbesondere von PCR-Tests. Diese PCR-Testergebnisse aber besitzen keine Aussagekraft über Symptome (also über eine tatsächliche Erkrankung) und Übertragungsrisiko, sondern geben lediglich das Vorhandensein von Viren bei einer Person an. Auf diese Weise wird von der Politik der Eindruck erzeugt, das es sich beim Coronavirus um ein gefährliches Killervirus handele, das die gesamte Bevölkerung bedroht. Wirklich bedrohlich ist die vom Virus verursachte COVID-19-Erkrankung allerdings nur für bestimmte vulnerable Gruppen, nämlich für ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Die Letalität des Virus liegt in Deutschland unter 0,5%, das Durchschnittsalter der in Thüringen „im Zusammenhang mit Corona“ Verstorbenen liegt bei 82 Jahren. Der weitaus größte Bevölkerungsanteil, insbesondere auch Kinder und Jugendliche bleiben bei einer Infektion symptomfrei oder zeigen nur schwache Symptome.

Trotz dieser Lage werden flächendeckende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verordnet, Maßnahmen, die also ganz überwiegend Menschen treffen, die von dem Virus nicht ernstlich bedroht sind. Maßnahmen zudem, die kaum je begründet, oft willkürlich und widersinnig sind. Widersprüchlich ist beispielsweise, dass Hotels und Gaststätten haben nach der Lockerung des ersten „Lockdowns“ Hygienekonzepte eingeführt und in Schutzmaßnahmen investiert haben, aber das Gastgewerbe gleichwohl abermals zu einem Hauptziel der Verbotsmaßnahmen wurde.

An solch widersprüchlicher Politik offenbart sich, dass es längst nicht mehr um das Virus geht, sondern um Einschüchterung, Disziplinierung und Bevormundung der Menschen im Land, um eine Politik der Angst.

In der Zwischenzeit sind mehrere Corona-Impfstoffe zugelassen und werden verimpft, und viele Menschen im Land setzen ihre Hoffnung auf die Impfung. Ob die Massenimpfung tatsächlich eine Rückkehr zum normalen Leben nach sich ziehen wird, bleibt einstweilen abzuwarten. Für die AfD-Fraktion ist jedenfalls selbstverständlich, dass für Impfungen die Eigenverantwortung der Bürger und das Prinzip der Freiwilligkeit maßgeblich sein müssen. Jeglicher direkte oder indirekte Impfzwang ist abzulehnen. Unter indirektem Impfzwang ist dabei zu verstehen, dass die Inanspruchnahme bestimmter Rechte oder Leistungen an das Vorhandensein eines Impfschutzes geknüpft wird. Dadurch nämlich werden unsere Grundrechte in Privilegien umgewandelt und die Freiheits- und Gleichheitsordnung des Rechtsstaates infrage gestellt.

Es gilt, unsere Grundrechte zu verteidigen, den demokratischen politischen Prozess zu schützen und das Überleben unserer freiheitlichen Verfassungsordnung zu sichern. Die Corona-Politik von Landes- und Bundesregierung bedroht all dies. Um diesen fatalen Kurs zu beenden muss endlich ein politisch vernünftiger Kurs im Umgang mit dem Coronavirus eingeschlagen werden. Leitlinie eines solchen Umganges muss nach Überzeugung der Thüringer AfD-Fraktion nach wie vor sein: „So wenig Einschränkung wie möglich, so viel wie zum Gesundheitsschutz nötig!“ Die ruinöse Coronapolitik der Regierungen muss ein Ende haben! Daher gilt für uns:

  • Die unverhältnismäßigen Grundrechtsbeschränkungen sind aufzuheben. Schluss mit dem „Lockdown“!
  • Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen sich auf den Schutz von Risikogruppen konzentrieren!
  • Die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nase-Abdeckungen“ ist zu beenden! Wer freiwillig eine solche Abdeckung tragen möchte, kann dies jederzeit tun.
  • Keine pauschalen Schließungen von Schulen, Kindergärten oder Universitäten!
  • Verbote wie die Einführung von Sperrstunden sind sinnlos!
  • Veranstaltungen müssen wieder frei stattfinden können!
  • Aufklärungskampagnen darüber, wie man sein Immunsystem gerade in der dunklen Jahreszeit stärken kann, sind zu fördern!
  • Ein direkter Impfzwang ist ebenso abzulehnen wie ein indirekter! Angehörige von Risikogruppen müssen vorrangig die Möglichkeit zur Impfung erhalten!

März 2021

Unsere Positionspapiere zu Corona

Parlamentarische Initiativen

Parlamentarische Stellungnahmen zu Corona-Verordnungen der Landesregierung

Wir treten für den Mittelstand ein

Die AfD-Fraktion ist die einzige Kraft im Landtag, die sich von Anfang an gegen die völlig überzogenen Maßnahmen der Landesregierung in Bezug auf das Corona-Virus gewandt hat. Wir arbeiten dazu nicht nur politisch, sondern haben gegen die verschiedenen Verordnungen der Landesregierung auch beim Verfassungsgerichtshof in Weimar geklagt.

Wir halten die Maßnahmen für weder zielführend noch verhältnismäßig und die Voraussetzungen für derart einschneidende Grundrechtsbeschränkungen für nicht gegeben.

Wir haben daher Anfang Juni 2020 angefangen, zunächst die(Eindämmungs-) Verordnungen

  • vom 12. Mai 2020,
  • vom 20. Mai 2020,
  • vom 4. Juni 2020,
  • vom 9. Juni 2020 – Hierzu gab es auch einen Eilantrag –,

die Infektionsschutz-Grundverordnung vom

  • 7. Juli 2020 mit den Änderungen
  • vom 18. August 2020,
  • vom 21. September 2020,
  • vom 20. Oktober 2020,

die Sondermaßnahmenverordnung vom 31. Oktober 2020 vor dem Verfassungsgerichtshof anzugreifen.

Unser Eilantrag wurde am 24. Juni zurückgewiesen, über die Hauptsacheanträge wurde am 11. November mündlich verhandelt, eine Entscheidung – außer über die SondermaßnahmenVO vom 31.10.2020, das wurde abgetrennt – sollte zunächst am 10. Februar verkündet werden, der Verkündungstermin wurde jetzt auf den 1. März 2021 verschoben.

Weiter haben wir die Sondermaßnahmen-Fortschreibungsverordnung vom 14. Dezember 2020 in den §§ 3a, 3b und 6a (Alkoholausschank- und konsumverbot, nächtliche Ausgangssperre, Pyrotechnikverkaufsverbot) mit einem Eilantrag angegriffen, der am 28. Dezember abgelehnt wurde. (Hier muss ggf. noch der Hauptsacheantrag nachgereicht werden. Dieser muss ggf. auch auf die gesamte VO erweitert werden.

Wie die Zahlen, die sowohl beim Robert-Koch-Institut, dem statistischen Bundesamt als auch beim DIVI-Intensivregister vorliegen, als auch weltweite Studien renommierter Wissenschaftler zeigen, sind die getroffenen Maßnahmen unwirksam und sogar schädlich. Vor allem aber schützen sie nicht diejenigen, die durch das Virus wirklich schwere gesundheitliche Folgen bis hin zur Lebensgefahr davontragen können. Das beweisen die Sterbezahlen aus den Alten- und Pflegeheimen.

Die AfD-Fraktion wird weiter politisch wie rechtlich gegen die immer maßloseren wie irrationaleren Drangsalierungen der Thüringer durch die Landesregierung vorgehen.

Große Anfragen zu den Corona-Maßnahmen im Frühjahr 2020 mit den Antworten der Landesregierung

Aktuelles zu Corona

Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz

25. Oktober 2023|

Nachdem die WHO am 12. März 2020 die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Virus) als Pandemie eingestuft hatte, trat deutschlandweit der erste sogenannte Lockdown in > mehr...