Unser Verfassungsstaat ist mancher Gefährdung ausgesetzt, gegen die er sich zur Wehr setzen muss. Rechtsstaatliche Freiheit und Demokratie bedürfen der Verteidigung. Im Bund und den Ländern hat man für diesen Zweck die der Regierung zugehörigen Ämter für Verfassungsschutz eingerichtet. Das sind Inlandgeheimdienste, die Personen, Gruppierungen oder Parteien beobachten sollen, welche der freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindlich gegenüberstehen.

Der Verfassungsschutz darf sich allerdings nicht in den demokratischen politischen Meinungskampf einmischen. Regierungsbehörden sind nämlich zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Wenn Verfassungsschutzpräsidenten einen klar bestimmten Bevölkerungskreis als „braunen Bodensatz“ verunglimpfen, dann wird hier von staatlicher Seite in den freien politischen Wettbewerb eingegriffen und die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigt. Das gilt auch, wenn ein Verfassungsschutzchef äußert, eine Partei biete „keine eigenen Lösungen“ an. Behörden eines weltanschaulich neutralen Staates dürfen nicht gegen die legale und legitime Opposition agitieren.

Es ist auch nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Gesetze und die Verfassung vor Änderungen zu „schützen“, denn Gesetze und Verfassungen können im Wege der dafür vorgesehenen Verfahren selbstverständlich geändert werden.

Problem

Seit einiger Zeit geht es dem Verfassungsschutz nicht so sehr um die Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, was man daran erkennt, dass ihm zu Linksextremismus und religiösem Extremismus recht wenig auf- und einfällt. Vielmehr versucht der Verfassungsschutz, bestimmte politische Meinungen als extremistisch zu markieren, und zwar solche Meinungen, die der jeweiligen Regierung nicht genehm sind. Das aber widerspricht der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit und dem freien Parteienwettbewerb.

Der Verfassungsschutz schützt also heute nicht primär die Verfassung, sondern er ist mehr und mehr ein Geheimdienst, der im Interesse der Regierungsparteien die legale und legitime Opposition verfolgt. Dies dokumentieren wir in unserer aktuellen Broschüre, die Sie hier einsehen und herunterladen können.

Neutrale Behörde oder »Schild & Schwert« der Blockparteien?

Aktuelle Broschüre zum Verfassungsschutz