Ältere Menschen sind von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen. Sie sind nicht nur besonders anfällig für eine Erkrankung an Covid-19, sondern sie haben häufig auch unter den starken Einschränkungen, insbesondere den Kontaktbeschränkungen, zu leiden. Der Gesetzgeber ist in besonderer Weise gefordert, dem Erkrankungsrisiko durch das Corona-Virus entgegenzutreten, ältere Menschen dabei aber auch vor Notsituationen und vor negativen psychologischen Folgen, wie Vereinsamung und Depression sowie physische Krankheiten, die sich aus der erzwungenen Freiheitseinschränkung ergeben, zu schützen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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