In der Debatte um den Gesetzentwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bundestagsdrucksache 19/18967) sind auch Pläne der Bundesregierung erkennbar geworden, eine Immunitätsdokumentation einzuführen, die analog der Impfdokumentation Grundlage dafür sein soll, eine entsprechende Immunität nachzuweisen. Wer den Beweis der Immunität nicht erbringe, solle demnach automatisch als Krankheitsverdächtiger gelten und müsste mit Schutzmaßnahmen nach § 28 des Infektionsschutzgesetzes und infolge dessen mit massiven Einschränkungen seiner Grundrechte rechnen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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