Es kann nicht als zielführend erachtet werden, dass Kunden von der Beratung vor Ort in den Apotheken profitieren und dann das Produkt wegen gewährter Boni und Rabatte beim günstigeren ausländischen Versandhändler erwerben. Deswegen sollte der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem Ausland unterbunden werden, um zum Schutze der hiesigen Apotheken die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente weiter zu gewährleisten und zum Wohle der Patienten das Risiko von Medikamentenfälschungen zu mindern.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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