Es sind wildbiologisch begründete und praktikable Schonzeiten sowie Abschussbestimmungen rechtsverbindlich festzulegen und Wildschadensausgleichszahlungen durch Jäger auszuschließen. Nur dies ermöglicht einen praxistauglichen Umgang mit dem Wolf zur Abwehr von Schäden und Gefahren in einem bewährten Rahmen ohne hierbei seinen günstigen Erhaltungszustand zu gefährden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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