Die von der Thüringer Landesregierung beschlossenen Corona-Soforthilfen werden bislang lediglich an Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer ausgezahlt. Mittelständische Betriebe, die zwischen 51 und 250 Mitarbeiter beschäftigen, werden hierbei nicht berücksichtigt. Im benachbarten Bayern wurden indes von der dortigen Landesregierung Soforthilfen für Unternehmen dieser Größe beschlossen. Die mittelständischen Unternehmensverbände in Thüringen warnen, dass ohne passgenaue Hilfen für den kleinteilig organisierten Mittelstand viele Unternehmen die Pandemiemaßnahmen nicht überstehen werden.
Hierzu erklärt Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft ist der Mittelstand. Der Wirtschaftsminister unseres Freistaats muss sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht leer ausgehen. Bislang werden Firmen dieser Größenordnung lediglich Kredite in Aussicht gestellt. Eine weitere Verschuldung infolge der Corona-Maßnahmen hilft aber weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern, insbesondere wenn Betriebsstilllegungen unvermeidlich werden. Der Weg aus der Corona-Krise wird nicht nur mit Großkonzernen und Kleinbetrieben gelingen. Es geht hierbei auch um eine große Zahl an Arbeitsplätzen, an denen viele Schicksale hängen.
Daher hat die AfD-Fraktion einen Antrag eingereicht, in dem sie die Landesregierung dazu auffordert, Soforthilfen auch Unternehmen zukommen zu lassen, die 51 bis 250 Mitarbeiter beschäftigen. Diese Soforthilfen sollten in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Es geht um rund 1650 Unternehmen in Thüringen, die von diesen Maßnahmen profitieren würden.“