Seit den ersten, bereits Mitte März erhobenen Verordnungen der Landesregierung werden nach wie vor elementare Grundrechte in erheblichem Umfang eingeschränkt oder sogar vollständig außer Kraft gesetzt. Nachdem an der Notwendigkeit und Wirksamkeit mittlerweile in weiten Teilen der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Politik erhebliche Zweifel laut werden, reichte die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag einen Antrag unter dem Titel „Den Bürgern die Freiheit zurückgeben − Ausnahmezustand beenden − Thüringen verantwortungsbewusst aus der Coronastarre befreien“ ein, der im Rahmen der Sondersitzung des Landtags am Freitag, 8. Mai 2020, behandelt werden soll. In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung unter anderem dazu auf, bis spätestens Ende der 21. Kalenderwoche 2020 (24. Mai 2020) einen Zeit- und Maßnahmenplan zur weitestmöglichen Wiederherstellung der Grundrechte vorzulegen sowie die seit 24. April in Kraft befindliche landesweite Pflicht zum Tragen einer „Mund-Nase-Abdeckung“ beim Einkaufen und im ÖPNV aufzuheben.

Björn Höcke, Vorsitzender der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag, erläutert die Positionen der AfD wie folgt:

„Die letzten Wochen haben deutlich werden lassen, dass in Thüringen keine flächendeckende Gefährdung durch das Coronavirus zu befürchten ist. Im Interesse aller Bürger unseres Freistaates verlangt die AfD-Fraktion daher eine schnellstmögliche Rückkehr in den Normalzustand, um nicht wiedergutzumachende Schäden für unser Land und die Wirtschaft zu vermeiden. Bislang hat die Landesregierung jedes Signal in diese Richtung vermissen lassen.

Die vom Bund und der Landesregierung verhängten Einschränkungen müssen umgehend, spätestens jedoch bis zu der von uns gesetzten Frist auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft werden. Die massiven Grundrechts- und Freiheitsbeschränkungen sowie der politisch erzwungene weitgehende Stillstand des privaten, sozialen, wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens können nicht länger gerechtfertigt werden.

Ich fordere die Landesregierung nachdrücklich auf, insbesondere die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Meinungsäußerungsfreiheit, die Freizügigkeit, die freie Religionsausübung und die Berufsausübungsfreiheit ohne Verzögerung wiederherzustellen. Unter den gegebenen Umständen ist es vollkommen unverantwortlich, beispielsweise dem Gastgewerbe weiterhin die Öffnung von Hotels, Restaurants oder Biergärten zu untersagen und den Berufen, in denen am und mit Menschen gearbeitet wird – wie beispielsweise in der Kosmetik, der Fußpflege und anderen Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege – den Wiedereinstieg in den Regelbetrieb zu verwehren, sofern die geltenden Hygienestandards eingehalten werden können!“