Am Donnerstag wird der Bundestag in erster Beratung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines «Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite» beraten. Im Eilverfahren sollen Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen werden, nach denen jeder Bürger als «Krankheitsverdächtiger» gelten kann und ohne Beweis der Nichtansteckungsfähigkeit, die nur per Immunitäts- oder Impfnachweis möglich sein wird, starke Grundrechtseinschränkungen wie ein berufliches Tätigkeitsverbot gegen sich erdulden muss. Die Debatte im Bundesrat ist bereits für Mitte Mai geplant.
Hierzu erklärt Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Die Fraktion der AfD fordert die Landesregierung ausdrücklich dazu auf, diesem abenteuerlichen Gesetzesvorhaben im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert, daher lehnt die AfD-Fraktion Immunitätsausweise, «Corona-Apps» oder ähnliche Register und Kennzeichnungen von Personen ab. Zwangsimpfungen lehnen wir ebenfalls entschieden ab. Die Lockerung von Corona-Maßnahmen und Grundrechtseinschränkungen darf nicht von Impfungen abhängig gemacht werden. Den Grundsatz «jeder ist unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils» wollen die Altparteien ins Gegenteil verkehren: «Jeder ist als Ungeimpfter schuldig bzw. gefährlich bis zum Beweis des Gegenteils». Auch der nur indirekte Zwang zu einer Impfung ist vollständig abzulehnen. Jedem Bürger muss es jederzeit freistehen, sich impfen zu lassen, oder darauf zu verzichten.“