Von den Fraktionen der CDU, CSU und SPD wurde im Bundestag der Entwurf zum «Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite» eingebracht. Dieser beinhaltet weitere deutliche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), sichert dem Bund eine Reihe von Ermächtigungen zu, die Kompetenzen von den Ländern auf den Bund zu verlagern und räumt dem Bundesgesundheitsministerium die Befugnis ein, erhebliche Grundrechtseinschränkungen zu verordnen. Hierzu hat die AfD-Fraktion am heutigen Tage den Antrag „Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen“ in den Landtag eingebracht, der in der kommenden Woche im Plenum behandelt werden wird.

Hierzu erklärt Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Die AfD-Fraktion stellt klar fest, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr vorliegen. Aus diesem Grunde fordern wir die Landesregierung auf, dem Gesetzentwurf der Berliner Regierungsparteien im Bundesrat nicht zuzustimmen und weitere Gesetzesvorhaben, die einen verpflichtenden Immunitäts- oder Impfnachweis vorsehen, abzulehnen.

Fortgesetzte Grundrechtseinschränkungen sind angesichts der derzeitigen Situation, insbesondere im Freistaat Thüringen nicht zu rechtfertigen. Umso unheimlicher mutet es nun an, dass sich der Bund weitere Kompetenzen anzueignen sucht, die den Föderalismus untergraben. Zudem sind in der Debatte um den Gesetzentwurf auch Pläne der Regierung erkennbar geworden, eine Immunitätsdokumentation einzuführen, die analog der Impfdokumentation Grundlage dafür sein soll, eine entsprechende Immunität nachzuweisen. Wer den Beweis der Immunität nicht erbringe, soll demnach automatisch als Krankheitsverdächtiger gelten und müsste mit Schutzmaßnahmen nach § 28 IfSG und infolgedessen mit massiven Einschränkungen seiner Grundrechte rechnen. Der hieraus abzuleitende indirekte Zwang zu einer Impfung ist vollständig abzulehnen!“