Die Verantwortung für Beschränkungen und »Lockdown-Maßnahmen« im Zuge der Corona-Pandemie wurde in weiten Teilen den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen. Zugleich wurde eine Obergrenze von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern und innerhalb von sieben Tagen festgelegt. Wird diese überschritten, sollen Maßnahmen getroffen werden. Die Neuinfektionsgrenze wird zunehmend als willkürlich und zu hoch angesetzt kritisiert.

Hierzu erklärt Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Die AfD-Fraktion forderte bereits vor Wochen, durch umfassende und freiwillige Testungen sowie die Durchführung von Obduktionen auf breiter Basis, die Daten und Fakten zu erhalten, die zu einer realistischeren Einschätzung der Gefahrenlage notwendig sind. Dies ist bis heute nur in äußerst begrenztem Umfang geschehen. Zugleich hat sich gezeigt, dass apokalyptische Szenarien ausgeblieben sind und unser Gesundheitssystem eben nicht an seine Grenzen kam. Die Gefahr durch aufgeschobene Operationen, Eingriffe und Behandlungen wächst dagegen täglich. Es ist entsprechend dringend geboten, nicht erneut in panischen Aktionismus zu verfallen, sondern maßvoll und lokal eng begrenzt auf das konkrete Infektionsgeschehen vor Ort zu reagieren.

Ich fordere die Landesregierung daher eindringlich dazu auf, die Beschränkungen des öffentlichen Lebens sukzessive aufzuheben und einen Übergang zur Normalität einzuleiten. Gleichzeitig müssen die finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um ein klares Lagebild zu erhalten. Dementsprechend gehört die willkürlich gewählte Grenze von 50 Neuinfektionen auf den Prüfstand. Diese kann ohne Fundament keinesfalls zur Begründung pauschaler Einschränkungen des öffentlichen Lebens dienen. Die Festlegung auf die Anzahl der Neuinfektionen ist völlig unwissenschaftlich, solange man nicht die Zahl der insgesamt Getesteten dazu ins Verhältnis setzt. Bisherige Beurteilungen des Infektionsgeschehens und die daraus abgeleiteten Maßnahmen ohne valide Datengrundlage richten womöglich mehr Schaden an, als sie nutzen. Stattdessen müssen in stark betroffenen Gemeinden und Einrichtungen des Gesundheitswesens umfassende Hygiene- und Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie sie ohnehin unabdingbar für den Schutz von Patienten sind. Das gilt nicht erst seit Corona!“