Heute wurde im Plenum über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum »Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag« abgestimmt, der den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Landesrecht umsetzen will. Die alte Landesregierung hatte dem Vertragswerk bereits am 11. Oktober 2019 zugestimmt. Die AfD stimmte geschlossen gegen den Gesetzentwurf.
Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erläutert die Position der AfD wie folgt:
„Zusätzlich zur Streichung der Beitragspflicht für Nebenwohnungen führt der Vertrag nun einen regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich ein. Das heißt, dass die Rundfunkanstalten die Möglichkeit erhalten, turnusmäßig Einwohnerdaten von den etwa 5100 deutschen Meldeämtern anzufordern. Es werden dabei Daten aller volljährigen Personen erhoben. Die Beitragspflicht orientiert sich allerdings gar nicht am Status volljähriger Einwohnerschaft, sondern an der Inhaberschaft einer Wohnung. Das bedeutet, dass die Erhebung eines sehr großen Teils der Meldedaten von vornherein überflüssig ist. Von Datenminimierung kann insoweit also keine Rede sein. Datenminimierung ist allerdings ein Erfordernis der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die bekanntlich geltendes Recht in Deutschland ist. Die einschlägigen Regelungen des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrages dürften also nicht mit dem von der DSGVO gesetzten datenschutzrechtlichen Rahmen vereinbar sein.
Während sich abertausende Unternehmen unter Strafandrohung an die Regeln der DSGVO halten, aufwendige Verfahren zum Datenschutz einrichten oder Datenschutzbeauftragte installieren müssen, kommt es beim Regierungsfunk offenbar nicht drauf an, wenn die Brüsseler Regeln von unseren Regierungen beiseitegeschoben werden. Umso mehr danke ich unserem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Lutz Hasse, dass er vor wenigen Tagen noch einmal schriftlich zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag Stellung genommen und in Übereinstimmung mit den anderen amtlichen Datenschützern in Bund und Ländern ausdrücklich erhebliche Bedenken gegen die geplante Einführung des Meldetatenabgleichs erhoben hat. Die AfD-Fraktion teilt diese gravierenden Bedenken.
Ausdrücklich begrüßt die AfD hingegen die Streichung der verfassungswidrigen Beitragspflicht für Nebenwohnungen als zumindest kleinen Schritt in die richtige Richtung. Infolge des Verfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018 sind allerdings bereits heute die Zwangsbeiträge für Nebenwohnungen nicht mehr zu leisten. Insoweit besteht kein zeitlicher Druck, jetzt den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren.“
In Zeiten von Corona-Rezession, steigender Arbeitslosigkeit und tausendfacher Kurzarbeit fordert die AfD-Fraktion die Thüringer Minderheitsregierung eindringlich dazu auf, die neuerliche Beitragserhöhung zu stoppen und die milliardenschweren Rundfunkanstalten nicht weiter mit üppigen Mitteln zu mästen. Die AfD wird auch zukünftig dafür eintreten, dass das Zwangsbeitragssystem abgeschafft wird!“