Am heutigen Mittwoch, 13. Mai 2020, hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof über das sogenannte Paritätsgesetz verhandelt. Für die AfD-Landtagsfraktion nahm Stefan Möller als Abgeordneter an der Verhandlung teil.
Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion kommentiert den Verhandlungsverlauf wie folgt:
„Die heutige Verhandlung zeigte, dass unsere Entscheidung, als einzige Oppositionsfraktion gegen die von der ehemaligen rot-rot-grünen Mehrheit beschlossene Bevormundung des Wählers und der politischen Wettbewerber vorzugehen, richtig war. Die kritischen Fragen des Gerichts an die Landesregierung lassen uns hoffen, dass der mit dem Paritätsgesetz verbundene schwere Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien und weitere Verfassungsrechte beendet wird.“