Nach Überzeugung der AfD-Fraktion greift das geplante EU-Klimagesetz, mit dem bis 2050 zur „Rettung des Weltklimas“ die sogenannte Klimaneutralität der EU erreicht werden soll, in einer politisch völlig inakzeptablen Weise in die Souveränität und Autonomie der Mitgliedstaaten ein. Zur Verwirklichung der „Klimaneutralität“ werden der EU-Kommission eine Vielzahl an Regelungskompetenzen übertragen, die sie ermächtigen, ohne parlamentarische Einhegung die Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Regierungen auszuhebeln.

Dazu sagt Birger Gröning, europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Ursula von der Leyens ‚Green Deal‘ ist bei Lichte betrachtet ein klimapolitischer Staatsstreich mit ungeahnten Folgen für alle Mitgliedsstaaten. Über mehrere Legislaturperioden hinweg wird die vermeintliche Klimaneutralität den europäischen Steuerzahlern in den beiden Jahrzehnten zwischen 2030 und 2050 eine Billion – also 1000 Milliarden – Euro abverlangen, ohne dass absehbar ist, ob damit überhaupt eine Klimaveränderung erreicht werden kann. Einmal mehr zeigt sich, dass der ‚Green Deal‘ nicht mehr ist als ein ideologiegetriebenes größenwahnsinniges Projekt im Stil der sozialistischen Planwirtschaft á la China oder Nordkorea.

Gerade jetzt, wo die gesamte Welt und damit auch die Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Pandemie in eine tiefe Rezession abgleitet, müssen wir uns auf die Grundbedürfnisse unserer Bürger konzentrieren und nicht irgendwelchen grünen Phantasmen hinterherhecheln. Jetzt geht es um den Erhalt von Arbeitsplätzen, die soziale und finanzielle Sicherheit unserer Menschen und die Zukunft unserer Kinder. Es ist unbeschreiblich bürgerverachtend, dass die EU in Zeiten einer massiven Rezession ein Klimagesetz auf den Weg bringt, das besonders Familien und Menschen mit geringem Einkommen unverhältnismäßig stark belasten wird, indem es beispielsweise zu steigenden Energiepreisen führen wird. Diesem bürgerfernen Wahnsinn muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Wir fordern die Landesregierung eindringlich auf, dem EU-Klimagesetz im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern und weiteren Schaden vom Freistaat Thüringen durch die zu erwartenden finanziellen Belastungen abzuwenden.“