Über Nacht hat Rot-Rot-Grün in der vergangenen Woche die Forderung der FDP nach Online-Prüfungen an Universitäten und Hochschulen abgenommen und ins Mantelgesetz geschrieben. Die dadurch angestrebte Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes befürwortet die Durchführung von universitären Online-Prüfungen, die auch von zu Hause aus durchgeführt werden können. Dies könnte mit Bundesrecht konfligieren und Rechtsunsicherheit schaffen.

Hierzu erklärt Prof. Dr. Michael Kaufmann, Sprecher für Wissenschaft und Hochschule der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Als AfD-Fraktion müssen wir diesem unüberlegten Vorstoß eine klare Absage erteilen. Bei unregulierten Online-Prüfungen ist nicht feststellbar, ob Verstöße gegen die Prüfungsordnung begangen werden. Dadurch werden die Prüfungen anfechtbar und dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Online-Prüfungen dürfen ausschließlich in geprüften Hochschulräumen mit entsprechender Software abgenommen werden, um Betrugsversuche auszuschließen. Darüber hinaus stehen praktische Probleme im Raum, wie die Prüfung gestaltet, befristet und bewertet werden soll, wenn technische Probleme auftauchen.

Es gilt zu vermeiden, dass Thüringer Studienabschlüsse als geringwertiger eingestuft werden, weil die Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung mit anderen Bundesländern oder vorherigen Studentengenerationen nicht mehr gegeben sind. Bereits jetzt kommt es bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen in anderen Bundesländern regelmäßig zu erheblichen Problemen.“