Mit der Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes soll die Prüfung der Verhältnismäßigkeit vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, die aufgrund der Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/958 erforderlich ist, in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Heilberufskammern werden damit verpflichtet, vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Ordnungen und Satzungen mit denen der Zugang zum Beruf oder deren Ausübung beschränkt werden, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit gemäß dieser EU-Richtlinie durchzuführen.
Hierzu erklärt Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Richtlinie wird der besonderen Rolle der Gesundheitsberufe für die Versorgung der Bevölkerung in den EU-Mitgliedsstaaten nicht gerecht. Der Schutz der Patienten sowie die Sicherheit und das Niveau der Versorgung müssen im Mittelpunkt stehen und dürfen nicht rein ökonomischen Interessen zum Opfer fallen. Den Ansatz der Europäischen Kommission, Wirtschaftswachstum durch den Abbau von Berufsrecht zu fördern, halte ich für äußerst bedenklich. Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen dienen dem Gesundheits- und Patientenschutz und sind Garant für die hohe Qualität der Patientenversorgung in Deutschland. Eine Betrachtung, die nur auf Marktentwicklung, Wachstum, Arbeitsplätze und Ökonomie ausgerichtet ist, kann hier nicht sachgerecht sein. Tendenzen, Deregulierung mit dem Thema Qualität zu verbinden, sind gefährlich. Deregulierung um der Deregulierung willen mündet sicherlich nicht in einen Qualitätswettbewerb. Vielmehr ist eine Aufweichung der deutschen Standards zu befürchten, die uns bisher gute Dienste geleistet haben. Versuche der Europäischen Kommission, die gesundheitspolitischen Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu beschneiden, lehnt die AfD-Fraktion entschieden ab.“