Wie das Innenministerium in der vergangenen Woche mitteilte, werden die zahlreichen Spaziergänge aus Protest gegen die als überzogen empfundenen Grundrechtseinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie als Versammlung eingestuft. Das friedliche Spazierengehen unterliegt somit dem Versammlungsrecht und kann aufgelöst und beendet werden. In den vergangenen Wochen kam es mehrfach zu derartigen Maßnahmen, beispielsweise am 2. Mai in Gera und am 18. Mai in Erfurt.
Dazu sagt Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:
„Ich fordere die Landesregierung auf, mit Augenmaß und einer gehörigen Portion Rücksicht mit den Spaziergängen zahlreicher Thüringer umzugehen. Nachdem die Regierung die Bürger zunächst in ihren Grundrechten massiv eingeschränkt hat, ist es unter demokratischen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar, wenn diese grundsätzlich friedliche Form des Protestes kriminalisiert wird. In einer Demokratie muss es die Möglichkeit des friedlichen Protests gegen Maßnahmen der Regierung geben, auch ohne dass diese bei einem friedlichen Verlauf ständig mit Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Versammlungsrechtes oder der Corona-Bußgeldverordnung bedroht werden.“