Die Polizei stuft Orte, an denen fortwährend besonders viele Straftaten begangen werden, als sogenannte „Gefährliche Orte“ ein. Gemäß Paragraf 14 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes dürfen Polizisten an solchen Orten ohne besonderen Anlass die Personalien der sich dort aufhaltenden Menschen feststellen. Wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr landesweit durch die Polizei drei Gebiete sogar dauerhaft zu gefährlichen Orten erklärt. Alle drei befinden sich im Stadtgebiet von Erfurt.

Dazu sagt Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Ich fordere die Landesregierung auf, detailliert offenzulegen, welche Art von Straftaten auf dem Erfurter Anger, dem Willy-Brandt-Platz und vor allem in der Magdeburger Allee begangen werden und welchen Hintergrund die Tatverdächtigen haben. Nur mit diesen Informationen ist die Landeshauptstadt gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden in der Lage, effektive Konzepte gegen die Ursachen der Straftaten an Orten mit einer derart hohen und permanenten Kriminalitätsbelastung zu finden. Dies ist die Landesregierung den von der ausufernden Kriminalität betroffenen beziehungsweise der massiven Verschlechterung ihrer Lebensqualität beeinträchtigten, Bürgern in diesen Stadtgebieten schuldig.

Zudem appelliere ich an die Landesregierung, die Zahlen und Hintergründe zu den ‚Gefährlichen Orten‘ in Thüringen im nächsten Innenausschuss zu erläutern und geeignete Maßnahmen für ein energisches Gegensteuern durch das Innenministerium vorzustellen.“