Nach dem Auslaufen der Richtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen des Freistaates zur Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe“[1] im April 2020 drohen den Feuerwehren massive finanzielle Schäden, da derzeit weder Fahrzeuge noch Feuerwehrgerätehäuser durch das Land gefördert werden können.

Dazu sagt Torsten Czuppon, Mitglied der AfD-Fraktion im Innen- und Kommunalausschuss des Landtags:

„Welchen Wert die Landesregierung unseren Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren zumisst, lässt sich am verantwortungslosen Auslaufen der Förderrichtlinie mehr als deutlich erkennen. Wieder einmal werden die Gemeinden und unsere Feuerwehrleute trotz vollmundiger Versprechungen im Regen stehen gelassen. Es steht zu befürchten, dass unsere Wehren nun noch länger auf die Bewilligung ihrer mitunter schon vor Monaten eingereichten Förderanträge warten müssen.

Angesichts der Dringlichkeit, die sich aus dem Auslaufen der Förderrichtlinie automatisch ergibt, fordere ich Innenminister Georg Maier nachdrücklich auf, umgehend eine neue Förderrichtlinie in Kraft zu setzen, die auch Zuschüsse für gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge, Atemschutzausrüstung und den LKW-Führerscheinerwerb beinhaltet.“

[1] FörderRL BS/AllgH vom 2. März 2017