Wenn das Anliegen des Sonderinvestitionsprogramms I darin besteht, die Erhaltung und Entwicklung der Residenzkultur Thüringens, seiner Schlösser und Gärten zu fördern und den enormen Investitionsstau zu überwinden, von dem nach wie vor viele Liegenschaften und Einrichtungen in Thüringen betroffen sind, sollte zur angemessenen Investition der entsprechenden Bundesmittel eine Lösung gefunden werden können, die die Kulturhoheit des Freistaats nicht untergräbt und mit der die bewährten Strukturen erhalten und weiterentwickelt werden können.