Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen verabschiedete der Berliner Senat zu Beginn dieses Monats ein „Antidiskriminierungsgesetz“. Demnach können Bürger, die sich durch Behörden und insbesondere die Polizei diskriminiert fühlen, dies zur Anzeige bringen. Die Aufgabe, ihre Unschuld zu beweisen, liegt dann bei den einzelnen Beamten, die sich jedoch im polizeilichen Einsatz vordringlich auf diese Aufgabe konzentrieren sollen. Auch in Thüringen wurde ein derartiges Gesetz durch die rot-rot-grüne Minderheitsregierung bereits angekündigt.
Dazu sagt Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Das Berliner ‚Landesantidiskriminierungsgesetz‘ stellt Polizeibeamte unter Generalverdacht, rassistisch zu handeln. Wenn Bereitschaftspolizisten aus Thüringen in Berlin zur Unterstützung der dortigen Beamten eingesetzt werden, können auch sie in Verdacht geraten und müssen möglicherweise mit persönlichen und beruflichen Konsequenzen rechnen.
Angesichts der unklaren Rechtslage fordere ich vom Innenministerium eine detaillierte Prüfung, inwieweit Thüringer Polizisten bei Einsätzen in Berlin mit diesem ‚Landesantidiskriminierungsgesetz‘ in Konflikt geraten können und welche konkreten Auswirkungen das für sie hat. Sollte sich die unklare Rechtslage bestätigen und Thüringer Polizeibeamte bei Einsätzen in Berlin tatsächlich der Gefahr ungerechtfertigter Verfolgung ausgesetzt sein, muss das Innenministerium die entsprechenden Konsequenzen ziehen und beispielsweise von einer Unterstützung künftig absehen.“