Jährlich werden in Thüringen Rehkitze, Junghasen und andere Tiere bei Mäharbeiten unnötig schwer verletzt und kommen zu Tode. Gegen Großflächenmähwerke mit Arbeitsbreiten von bis zu elf Metern haben Wildtiere nur eine minimale Überlebenschance. Das bewegungslose Ausharren von Rehkitzen und Feldhasen als bewährte Überlebensstrategie gegen Fressfeinde wirkt sich bei der Mahd somit nachteilig für die Tiere aus. Jedes Jahr sterben auf diese Weise mehrere hunderttausend Rehkitze, Feldhasen und Bodenbrüter in Deutschland einen grausamen Tod. Bereits in mehreren Regionen Deutschlands und in der Schweiz werden erfolgreich Drohnen zum Aufspüren von Rehkitzen eingesetzt. Hierbei werden vor Einbruch der Morgendämmerung die Wiesen vor der Mahd mithilfe einer Wärmebildkamera abgesucht. Aus diesem Grunde hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag den Antrag „Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen“ [1] eingereicht.

Hierzu erklärt Nadine Hoffmann, tierschutzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Die Rehkitzrettung ist der AfD ein aus tiefster Überzeugung und Heimatverbundenheit erwachsenes Anliegen, denn unsere heimische Natur lebt von ihrer Symbiose aus Flora und Fauna. Der Tierschutz sollte angesichts der breiten Möglichkeiten, die sich durch den technischen Fortschritt und eine hohe Bereitschaft zum sozialen Engagement ergeben, entsprechend gefördert werden. Bauern und Jäger haben als Naturschützer aus Beruf und Leidenschaft ein großes Interesse an der Rettung junger Rehkitze, Feldhasen und Bodenbrüter. Die technischen Mittel hierfür sollten ihnen von der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Daher fordere ich die Landesregierung dazu auf, dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Drohnen mit Wärmebildkameras zur Verfügung zu stellen, die gezielt zum Aufspüren von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren vor der Wiesenmahd eingesetzt werden können. Außerhalb der Mahdzeit wäre eine Nutzung für Sucheinsätze im Bereich des Forst-, Brand- und Katastrophenschutzes sowie zur Amtshilfe bei der Polizei möglich. Jeder Kreisjägerschaft und jedem Kreisbauernverband sollte über das TLLLR auf Antrag mindestens eine Drohne mit Wärmebildkamera zum Zweck der Wildtierrettung zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Nutzung dieser Drohnen für Kreisjägerschaften und Kreisbauernverbände möglichst kostenlos bleibt oder nur mit geringen Gebühren verbunden wird. Dies würde die Rettung einer Vielzahl von Tieren ermöglichen.“