Zwischen 2009 und 2018 sank die Zahl der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in Thüringen von 42 500 auf 33 780. Es fehlt seit geraumer Zeit Lehrpersonal an der Feuerwehrschule in Bad Köstritz. Gruppenführer-Lehrgänge können teilweise erst nach sehr langen Wartezeiten durchgeführt werden. Währenddessen hat die Landesregierung am 2. April dieses Jahres die Förderrichtlinie für die Thüringer Feuerwehren auslaufen lassen, so dass diese bei der Beschaffung von Material und Ausbildung in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eine neue Richtlinie ist bislang nicht in Sicht.
Hierzu erklärt Torsten Czuppon, Mitglied im Innen- und Kommunalausschuss:
„Bereits die CDU hatte die Feuerwehren weitgehend im Regen stehen lassen und sich auf die viel zu geringe »Feuerwehrrente« als Allheilmittel verlassen, um die Thüringer im Ehrenamt zu halten. Zwischen 2009 und 2018 schwand die Zahl der Feuerwehr-Ehrenamtler um ein Viertel. Die rot-rot-grüne Landesregierung setzt dem dann die Krone auf, indem sie die Verlängerung der Förderrichtlinie für die Thüringer Feuerwehren schlicht und ergreifend vergisst. Als Folge ist derzeit die Förderung von Geräten, Gebäuden und einer Ausbildung der Feuerwehrleute durch das Land Thüringen nicht mehr möglich. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den man hätte verhindern können, wenn Rot-Rot-Grün-Schwarz ein wirkliches Interesse an der Unterstützung der Arbeit unserer Feuerwehren hätte.
Ein weiteres Problem ist die fehlende Rechtssicherheit bei der Ausrufung des Katastrophenfalls. Diese führt aus Angst vor finanzieller Haftbarkeit zu einer Weigerung der Thüringer Landräte, bei Starkregenereignissen mit entsprechenden Schäden den Katastrophenfall festzusetzen. Gemeinden und Städte bleiben dann auf den Einsatzkosten Dritter sitzen. Es ist nicht nur erforderlich, nähere und abschließende Bestimmungen über einen Katastrophenfall für Thüringen zu treffen, sondern auch klare Rahmenbedingungen für Kreise und Kommunen zu schaffen. Eine neue Förderrichtlinie ist von der Landesregierung sofort und rückwirkend zu erlassen. Der Fokus muss wieder auf jene Menschen gerichtet sein, die täglich ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um uns zu schützen, um zu bergen zu löschen und zu retten! Hierzu sollten auch die privaten Arbeitgeber mit Zuschüssen zur Sozialversicherung bedacht werden, an denen sich der Freistaat mit einem Pauschalbetrag beteiligen soll. Über eine Rechtsverordnung wäre dies leicht möglich, wenn man nur will!“