Nach einem Beschluss des Thüringer Landtages vom September 2019 wurden im Freistaat die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 31. Dezember 2018 abgeschafft. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Innenministerium eine Härtefallregelung für entstandene Straßenausbaubeitragsforderungen zu prüfen und dem Landtag bis zum 30. Juni 2020 vorzulegen hat. Ein derartiger Bericht liegt dem Landtag jedoch bislang nicht vor. Auch die Verwaltungsvorschriften zur Erstattung der den Städten und Gemeinden seit dem 1. Januar 2019 entstandenen Einnahmeverluste aus den Straßenausbaubeiträgen ist das Innenministerium bis heute schuldig geblieben.
Dazu sagt Dieter Laudenbach, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Ich fordere das Innenministerium auf, jetzt endlich in die Gänge zu kommen und das durch den Landtagsbeschluss verlangte Prüfergebnis für die Einrichtung eines Härtefallfonds bis zum 30. Juni 2020 vorzulegen. Das gleiche gilt für die Verwaltungsvorschriften, um die Städte und Gemeinden nicht auf den Einnahmeverlusten durch die entgangenen Straßenausbaubeiträge sitzen zu lassen – insbesondere in Corona-Zeiten, in denen sie ab 2021 vor massiv wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen stehen werden und jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Die AfD-Fraktion hat von Anfang an gefordert, entstandene Straßenausbaubeiträge bis zu 30 Jahre lang zinsfrei zu stunden. Damit ist die Sozialverträglichkeit hergestellt.“