Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten empfiehlt das Bundesverkehrsministerium den Bundesländern, die Anwendung des neuen Bußgeldkataloges auszusetzen und stattdessen weiterhin die bisherigen Tatbestände anzuwenden. Für den Freistaat Thüringen wurde heute Morgen aus der Thüringer Staatskanzlei verkündet, dennoch den neuen verschärften Katalog anzuwenden.
Hierzu erklärt Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Der Thüringer Verkehrsminister Hoff kündigt ein ganz eigenes Thüringer Konjunkturprogramm für Anwälte an. Denn die weitere Anwendung eines Bußgeldkataloges, der auf rechtlich fehlerhaften gesetzlichen Grundlagen beruht, wird genau dazu führen. Ganz nebenbei werden auch die Kommunalverwaltungen und die Bußgeldstelle in Artern mit einem kaum abzuschätzenden und unnötigen Arbeitsaufwand für die Initiierung und letztendlich auch die Rückabwicklung zahlreicher Bußgeldbescheide belastet. Auch die Gerichte im Freistaat haben in der Vergangenheit eher nicht den Eindruck vermittelt, an Arbeitsmangel zu leiden.
Ich fordere die Landesregierung auf, sofort vom hohen Ross der ideologisch geprägten Bewertung privaten Individualverkehrs herunter zu kommen. Die Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs muss auch in Thüringen entsprechend der Empfehlung aus dem Bundesverkehrsministerium umgehend ausgesetzt werden, um unnötige Kosten und einen sinnlosen Verwaltungsaufwand zu vermeiden!“