Thüringen ist im Gegensatz zu den anderen deutschen Bundesländern nicht zum alten Bußgeldkatalog zurückgekehrt. Im Freistaat wird der entsprechende Artikel der neuen Verordnung lediglich nicht angewandt. Für betroffene Verkehrsteilnehmer bedeutet das, dass laufende Verfahren ausgesetzt werden, bis die Rechtslage durch das Bundesverkehrsministerium geklärt ist. Bis dahin ist die Thüringer Polizei angewiesen, eingezogene Führerscheine wieder zurückzugeben.

Hierzu erklärt Thomas Rudy, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Aufgrund formeller Fehler ist die aktuelle Verordnung zur Änderung des Bußgeldkataloges nicht rechtmäßig. Folgerichtig haben zahlreiche Bundesländer erklärt, zum alten Bußgeldkatalog zurückzukehren. Dies wäre auch für die Thüringer Landesregierung dringend geboten, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Rechtsfrieden zu wahren.

In der Hoffnung, doch noch auto- und mobilitätsfeindliche Strafen durchsetzen zu können, scheint sich die Landesregierung lieber an einer unrechtmäßigen Verordnung festzuklammern, selbst wenn ihr Ansinnen auf tönernen Füßen steht. Die AfD-Fraktion fordert die rot-rot-grüne Landesregierung mit Nachdruck auf, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und umgehend zum alten Bußgeldkatalog zurückzukehren. Dies ist zwingend notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen und der Lebenswirklichkeit hunderttausender Thüringer gerecht zu werden, die täglich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind!“