Der Thüringer Landesrechnungshof mahnt zur Einhaltung der in der Thüringer Verfassung festgeschriebenen Schuldenbremse, die eine Tilgung neuer Schulden binnen fünf Jahren vorsieht. Die Landespolitik solle sich auf finanzwirtschaftlich spürbar eingeschränkte Spielräume einstellen. Derweil tagt die Haushaltsklausur von Landesregierung und Rot-Rot-Grün, in der tatsächlich darüber diskutiert wird, ob der Haushalt für 2021 auf der Basis des Haushaltes für 2019 oder für 2020 beschlossen werden soll. Die unterschiedlichen Ministerien melden ihren jeweils großzügig kalkulierten Extrabedarf an.
Hierzu erklärt Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Der Landesrechnungshof besteht zu Recht auf der Einhaltung der Schuldenbremse und einen maßvollen Umgang mit dem Geld der Thüringer Steuerzahler in der aktuellen Krisensituation. Es ist unverantwortlich, die Bürger für ideologische Projekte über viele Jahre belasten zu wollen. Gerade in Krisensituationen muss der Gürtel enger geschnallt werden und das gilt insbesondere für den Staat. Bei der ohnehin exorbitant hohen Abgabenquote in Deutschland sind weitere Steuerverschwendungsprojekte unter dem Deckmantel von Corona für die Bürger nicht vermittelbar. Ich fordere die rot-rot-grüne Landesregierung daher dazu auf, Maß zu halten und mit einem deutlich niedrigeren Haushaltsvolumen zu kalkulieren, das der Wirklichkeit einer massiven Rezession Rechnung trägt.“