Mit Spannung wird die morgige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Paritätsgesetz erwartet. Die AfD-Fraktion hatte gegen das von der damaligen rot-rot-grünen Mehrheit durchgesetzte Gesetz geklagt, das eine paritätische Besetzung der Kandidatenlisten für Landtagswahlen mit Männern und Frauen erzwingt.

Im Vorfeld des Verkündungstermins nimmt der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer Stefan Möller, der das Verfahren für die AfD-Fraktion mitbetreut hat, wie folgt Stellung:

„Das Paritätsgesetz stellt einen massiven Verfassungsbruch dar. Es greift unter anderem unverhältnismäßig in das aktive und passive Wahlrecht sowie in die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit der Parteien ein. Auch die Argumentation der rot-rot-grünen Koalition im Prozess verdeutlichte, dass es den Befürwortern der Zwangsquote mitnichten um die Beseitigung struktureller Nachteile von Frauen bei der Kandidatenaufstellung geht, sondern ganz offen um die angestrebte Zusammensetzung des Parlaments, von der man sich Vorteile verspricht. Wir vertrauen darauf, dass der Verfassungsgerichtshof dieser Bevormundung des Wählers und der Parteien morgen eine deutliche Absage erteilt.“