Am heutigen Vormittag verkündete das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar sein Urteil bezüglich der Klage der AfD-Landtagsfraktion zum Thüringer Paritätsgesetz.

Hierzu erklärt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag:

„Mit Erleichterung und Genugtuung hat die AfD-Landtagsfraktion die heutige Urteilsverkündung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zu dem 2019 von einer rot-rot-grünen Landtagsmehrheit verabschiedeten Thüringer Paritätsgesetz zur Kenntnis genommen. Demnach verstößt dieses Gesetz gegen unsere Verfassung. Es missachtet Wahlrechtsgrundsätze und die Chancengleichheit der Parteien. Das Gesetz stellte einen Versuch dar, mittels Quotenregelungen den politischen Wettbewerb zugunsten des rot-rot-grünen Lagers zu verzerren.

Dem Thüringer Verfassungsgerichtshof gebühren Dank und Anerkennung dafür, dass er sich nicht von öffentlichem Druck einschüchtern ließ und sich sachlich an den Vorschriften der Verfassung orientierte. Das Urteil ist nicht nur ein bedeutender Sieg für die Thüringer AfD-Fraktion, sondern vor allem für die Demokratie und den Verfassungsstaat. Und es ist eine Niederlage jener Ideologen, die glauben, sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen zu können.“