Nachdem alle Regierungschefs der Bundesländer den „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“ unterzeichnet haben, erfolgt nun das parlamentarische Ratifizierungsverfahren in den einzelnen Landtagen, so auch in Thüringen. Der Medienstaatsvertrag (MStV) soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ablösen und nicht mehr nur Radio- und Fernsehsender erfassen, sondern zusätzlich auch Telemedien und Medienplattformen.
Hierzu erklärt Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Auch die AfD-Fraktion befürwortet einen neuen Medienstaatsvertrag, allerdings einen, der unserer heutigen digitalen Medienwelt auch tatsächlich gerecht wird. Der ‚Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland‘ atmet den Geist der Vergangenheit und verfolgt das Ziel, den Status Quo des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und dessen Vormachtstellung zu zementieren. Die Vielfalt des Angebots audiovisueller Medien und unterschiedlicher Formate wird durch den Medienstaatsvertrag sogar bedroht. Geboten wäre eine grundlegende Neuordnung des ÖRR, wie sie die AfD schon seit langem fordert und in ihrem ‚Grundfunk-Konzept‘ bereits vorgestellt hat. Dieses sieht vor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder so auszurichten, dass er seinen eigentlichen Aufgaben gerecht wird. Dabei muss der Wildwuchs von Programmen und Pensionsansprüchen eingedämmt und der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden.
Im Unterschied zu den anderen Landtagsfraktionen hat die AfD-Fraktion angesichts der Mängel des Vertragswerks dem Medienstaatsvertrag nicht zugestimmt.“