In Thüringen werden laut Innenministerium Vergehen im Straßenverkehr wieder nach dem bis Ende April gültigen Bußgeldkatalog bestraft. Zuvor beabsichtigte das Innenministerium die Aussetzung der Verfahren bis zur Beilegung des Rechtsstreits um den neuen Bußgeldkatalog. Der neue Katalog musste im Juli wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt werden. Er sah teils deutlich härtere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen vor.
Hierzu erklärt Thomas Rudy, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Die Thüringer AfD-Fraktion hatte bereits vor zwei Wochen in Ihrem Antrag [1] die Landesregierung aufgefordert, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und die Ahndung der festgestellten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht länger aufzuschieben, sondern zum alten Bußgeldkatalog zurückzukehren. Die Einsicht des radelnden Verkehrsministers Hoff kam also äußerst spät und widerwillig und steht exemplarisch für das Rechtsverständnis des Ministers. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auch weiterhin dazu auf, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat schnellstmöglich für eine bundeseinheitliche Rückkehr aller Bundesländer zum alten Bußgeldkatalog einzusetzen, so dass die unverhältnismäßige Verschärfung des Bußgeldkataloges dauerhaft rückgängig gemacht werden kann!“
[1] „Keinen rechtsfehlerhaften Bußgeldkatalog in Thüringen vollziehen – Rechtssicherheit gewährleisten, Rechtsfrieden wahren“ (Drucksache 7/1198)