Im März 2020 hat die Thüringer Landesregierung Maßnahmen ergriffen, mit denen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der von diesem Virus verursachten Lungenkrankheit COVID-19 entgegengewirkt und eine Überlastung des Thüringer Gesundheitswesens vermieden werden sollte. Die Maßnahmen bestanden vor allem aus beispiellos weitgehenden Grundrechtseinschränkungen, massiven Beschränkungen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens und der Schließung von Schulen und Kindergärten. Die Folgen dieser Maßnahmen für die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Kultur Thüringens sowie die Gesundheit der Bevölkerung zeichnen sich gegenwärtig in groben Umrissen ab, sind aber in ihren Dimensionen noch kaum absehbar.
Angesichts des Umstands, dass einerseits weder die offiziell befürchteten Infektions- und Todesfallzahlen noch eine Überlastung des Gesundheitssystems eintraten, andererseits regierungsoffiziell noch Ende Januar 2020 versichert wurde, dass das Thüringer Gesundheitswesen (Notaufnahmen, Rettungsdienste, Katastrophenschutz et cetera) gut gewappnet sei, man aber ohnehin nur mit Einzelfällen von SARS-CoV-2-Infektionen rechne, gilt es, die Grundlagen der von der Landesregierung getroffenen Entscheidungen aufzuhellen und die Folgen zu beleuchten, die die Maßnahmen für den Freistaat Thüringen und einzelne Bereiche
des öffentlichen, des kulturellen und des wirtschaftlichen Lebens haben.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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