Über die Härtefallkommission bietet sich eine Möglichkeit, in Ausnahmefällen den Vollzug von Abschiebungen aus „humanitären Gründen“ auszusetzen. Um die Praxis der Kommission aufzuklären, wollte es die Thüringer AfD-Fraktion genau wissen und reichte im April dieses Jahres eine Kleine Anfrage ein. Ziel war es, Informationen über die Zahl der Härtefall-Anträge sowie über die betroffenen Personen und deren Staatsangehörigkeit zu erlangen. Die Landesregierung, vertreten durch Migrationsminister Dirk Adams (Grüne), ist offenbar der Ansicht, dass die entsprechenden Fakten die Bevölkerung verunsichern könnten und behauptet in ihrer Antwort (Drucksache 7/1079) wahrheitswidrig, es würden keine Informationen zu Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Betroffenen vorliegen. Jedoch war bereits 2016 aus der CDU-Faktion eine Anfrage zum selben Thema gestellt worden. Die Antwort darauf (Drucksache 6/2692) umfasste seinerzeit genaues Zahlenmaterial, das teilweise auch den in der aktuellen Anfrage abgefragten Zeitraum betrifft.

Hierzu erklärt Stefan Möller, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Es ist kaum zu glauben, wie schlecht die Entscheidungen der Härtefallkommission nach Auskunft der Landesregierung angeblich dokumentiert sein sollen. Entspräche das den Tatsachen, so wäre eine parlamentarische Kontrolle damit unmöglich. Der Vergleich mit der früheren Antwort an die CDU-Fraktion zeigt aber, dass die Landesregierung die parlamentarische Kontrolle bewusst behindert, indem abgefragte Daten den Landtagsabgeordneten vorenthalten werden. Dies ist ein skandalöser Vorgang, den wir parlamentarisch aufarbeiten werden.“