Aus der Kleinen Anfrage des AfD-Abgeordneten Dieter Laudenbach [1] geht hervor, dass in Thüringen zum Jahresende 2019 lediglich 156 anerkannte Asylbewerber lebten, jedoch 14 864 Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde oder man ihnen subsidiären Schutz gewährte. Die Voraussetzungen für die beiden letzten juristischen Kategorien sind deutlich lockerer gefasst als die Asylkriterien und erfordern keine Verfolgung durch staatliche Stellen im Heimatland. Den so in Thüringen verbleibenden Migranten wird nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, sie sind auch zum Empfang von Sozialleistungen berechtigt. Hierbei kommen insbesondere die Kosten der Unterbringung die Landkreise und kreisfreien Städte teuer zu stehen, die diese zu 54 Prozent zu tragen haben, sie aber nur teilweise vom Bund erstattet bekommen.

Hierzu erklärt Dieter Laudenbach, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Für die Landkreise und kreisfreien Städte bedeuten die hohen Migrantenzahlen neben der sozialen auch eine erhebliche finanzielle Belastung, die schnell mehrere hunderttausend Euro erreichen kann und für ein Loch im Kreis- oder Stadthaushalt sorgt, welches es dann zu stopfen gilt. Insbesondere die Höhe der Kreisumlage wird bei steigenden Migrantenzahlen nach oben schnellen. In Konsequenz muss dann bei freiwilligen Leistungen zum Wohl der Allgemeinheit gespart oder eine Erhöhung von Gewerbe- oder Grundsteuern durchgeführt werden. Gerade zu Zeiten einer massiven Rezession werden dies jedoch kaum ausreichende Maßnahmen sein können.

Die Antwort auf meine Kleine Anfrage zeigt sehr deutlich, dass ein großer Handlungsbedarf auf landespolitischer und kommunalpolitischer Ebene herrscht, dem die rot-rot-grüne Landesregierung nachkommen müsste, um die Kommunen wirklich zu entlasten und nicht nur weiteres Geld der Thüringer Steuerzahler zu verschwenden. Da von den Freunden unbegrenzter Migration aber kaum Derartiges zu erwarten ist, werden wir als AfD-Fraktion weiter am Ball bleiben und auch auf Ebene der Kreise und Kommunen den Finger in die Wunde legen.“

[1] „Flüchtlinge in Thüringen zum Stand 31. Dezember 2019 und deren Finanzierung“ (Drucksache 7/958)