Die EU-Kommission plant die Verwendung und das Mitführen von Bleischrot in und um Feuchtgebiete vollständig zu verbieten. Hierzu soll der Anhang der REACH-Verordnung („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemcials“ = „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“) geändert werden. In einer Vorabstimmung wurde ersichtlich, dass ein Votum mit qualifizierter Mehrheit zur Annahme des Vorschlags der Kommission wahrscheinlich ist. Sehr weit gefasste Definitionen von Feuchtgebieten führen hierbei zu Rechtsunsicherheit und zu einer Aufweichung der Unschuldsvermutung in Bezug auf die Verwendung bleihaltigen Schrots in Gewässernähe. So könnten Jäger schon beim bloßen Mitführen von bleihaltiger Schrotmunition in Konflikt mit dem Gesetz geraten.

Lars Schütze, jagdpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Umwelt- und Gewässerschutz sind hohe Güter und Ziele, sie müssen rechtssicher, aber ohne Generalverdacht verfolgt werden. Jäger sind engagierte und aktive Naturschützer und keine potentiellen Kriminellen die die Umwelt zerstören. Mit dem Vorstoß, über Jahrhunderte gesammelte Erfahrungen bei der Verwendung von Bleimunition nun im bürokratischen Eilverfahren über Bord werfen zu wollen, erweist die EU-Kommission der Natur einen Bärendienst. Die Kommission zeigt mit ihrem Vorgehen über den Kopf der europäischen und Thüringer Jäger hinweg wieder einmal, wie wenig ihr tatsächlich an der Selbstbestimmung der Bürger und der unterschiedlichen Regionen mit ihren gewachsenen historischen Strukturen liegt. Die Jagd hat in den ländlichen Regionen Thüringens nicht nur eine lange Tradition, sondern ist auch aktiver Natur- und Artenschutz und ist als solcher schützenswert. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag erteilt einem zu erwartenden Verbot von bleihaltiger Munition durch die Hintertür mit schwammigen Definitionen von Feuchtgebieten eine Absage und fordert die Landesregierung dazu auf, auf Bundes- und EU-Ebene entschieden auf ein Veto des Bundes gegen den Vorstoß der EU-Kommission hinzuwirken.“