Der Thüringer Bürgerbeauftragte forderte das Innenministerium des Freistaats auf, alle Bescheide aufzuheben, die nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängt wurden. Ein Formfehler machte den neuen Katalog ungültig. In Brandenburg wird über einen sogenannten ‚Gnadenerlass‘ die Differenz zwischen dem alten und mittlerweile wieder in Kraft befindlichen Bußgeldkatalog und zwischen dem neuen, nichtigen Katalog, erstattet. Bußgelder, die zwischen dem 28. April und 1. Juli in Thüringen erhoben wurden, waren nach dem neuen Katalog bemessen worden und fielen teilweise deutlich höher aus. Das Thüringer Verkehrsministerium weigerte sich zunächst, dem Vorbild der anderen Bundesländer zu folgen und zum alten Katalog zurückzukehren.
Thomas Rudy, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Die Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog wurde von Radfahr-Minister Hoff allzu lange hinausgezögert und die zu Unrecht erhobenen und teils extrem hohen Bußgelder sollen nun natürlich auch nicht erstattet werden. Das wäre allerdings die einzige anständige Vorgehensweise und ein moralisches Gebot der Stunde. Der Staat erwartet zu Recht ein gesetzestreues Verhalten seiner Bürger, muss aber dann auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Der Brandenburger ‚Gnadenerlass‘ zeigt sehr deutlich, dass es möglich ist, entsprechende Rückerstattungen vorzunehmen und nur die nach dem alten Katalog zulässigen Bußgelder in entsprechender Höhe zu kassieren. Als stark ländlich geprägtes Bundesland wäre in Thüringen seitens des Verkehrsministeriums ein klares Zeichen an die zahlreichen Autofahrer angebracht, dass eben nicht Gängelung und monetäre Interessen im Vordergrund stehen, sondern eine verkehrsfreundliche und gerechte Politik das Ziel der Landesregierung ist. Mit einem Thüringer ‚Gnadenerlass‘ könnte genau das erfolgen.“