Umweltministerin Siegesmund (Grüne) hat bei der Einstellung einer Redenschreiberin in ihrem Ministerium gegen Recht und Gesetz verstoßen, urteilte das Meininger Verwaltungsgericht. Dabei zog der hauseigene Personalrat gegen die Ministeriumsleitung vor Gericht – ein bemerkenswerter Vorgang. Zuvor war es noch nie zu einem solchen Verfahren im Umweltministerium gekommen.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Ministerin Siegesmund sollte gerade als Mitglied der grünen Moralapostel geltendes Recht achten und mit gutem Beispiel vorangehen. Stattdessen setzte die Umweltministerin jedoch in ihrem Ministerium bei einem Bewerbungsverfahren eine ihr genehme Bewerberin an die Spitze des Bewerberfeldes. Sie ignorierte die im Grundgesetz für den öffentlichen Dienst verankerte Bestenauslese und entschied stattdessen nach politischer Zuverlässigkeit und Geschlecht. Diesbezügliche Einwände des Personalrates wurden von der Ministerin geflissentlich ignoriert. Die auf derart fragwürdige Weise auserkorene Bewerberin erhält nun im Rahmen ihrer Anstellung eine Entlohnung der Gruppe E13 von mindestens rund 4000 Euro brutto und darf auch weiterhin im Ministerium bleiben.

Wer die Moral wie eine Monstranz vor sich her trägt, dann jedoch im Hinterzimmer derart faule Geschäfte aushandelt, verspielt jedwede Glaubwürdigkeit und beweist damit seine Amtsunwürdigkeit. Das Urteil nur zur Kenntnis zu nehmen, in der Hoffnung beim nächsten Mal mit solch unwürdigen Spielchen durchzukommen, ist absolut inakzeptabel. Siegesmund sollte aus dieser Affäre Konsequenzen ziehen und zurücktreten, anstatt das Umweltministerium mit ihrer Doppelmoral weiter zu schädigen!“