Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Nadine Hoffmann (Drucksachen 7/1482 und 1483) hervorgeht, wurden in Thüringen seit 2015 mehrfach illegale Schächtungen und ähnliche Verstöße festgestellt, bei der die Täter die Tiere betäubungslos und entgegen des Tierschutzgesetzes mit Kehlenschnitt töteten und ausbluten ließen. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter verhängten jedoch nur in einem Fall Geldbußen von je 150 Euro gegen die drei Täter, in allen anderen Fällen erfolgte keine Ahndung von Amts wegen, die Verfahren wurden entweder gar nicht erst der Staatsanwaltschaft übergeben oder diese stellte die Verfahren ohne Auflagen ein.
Nadine Hoffmann, tierschutzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Der Tierschutz ist nicht nur ein hohes Gut, welches in Deutschland Anerkennung genießt, er hat auch schon seit langem Verfassungsrang und ist Staatsziel. Entsprechend ist es absolut unverständlich, dass bei illegalen Schächtungen nur in einem Fall äußerst geringe Geldstrafen von der zuständigen Behörde verhängt wurden. Das grausame Töten eines Tieres ohne jede Betäubung wird als Lappalie behandelt, abschreckende Strafen sucht man aufgrund politischen Desinteresses jedoch vergeblich. Dies muss eine Ende finden! Solch eklatante Verstöße gegen den Tierschutz sind mit aller Härte des Gesetzes zu bestrafen und dürfen in einer Zeit, in der das Verweigern eines Gesichtslappens empfindliche Geldstrafen nach sich zieht, nicht nachlässig behandelt werden. Offenbar ist das Verhängen hoher Strafen ja möglich, sobald es politisch opportun erscheint.
Es dürfen keine tierschutzwidrigen Ausnahmegenehmigungen mehr nach Paragraph 4a Absatz 2 des deutschen Tierschutzgesetzes erteilt werden. Die Elektrokurzzeitbetäubung, bei der das Tier das Ausbluten noch bewusst erleben kann, ist zu untersagen. Die dahingehende Untätigkeit der rot-rot-grünen Landesregierung ist beschämend und die AfD-Fraktion wird diese nicht hinnehmen. Wir bleiben weiter an der Sache dran, im Sinne des Tierwohls!“