Als Qualzucht wird die Zucht von Tieren bezeichnet, bei der bestimmte Merkmale zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schmerzen führen. Zu kurze Nasen, übermäßige Hautfaltenbildung, eine mangelhafte Ausbildung von Gelenken oder Zwergwüchsigkeit können bei verschiedensten Tieren zu Schäden führen, seien es Hunde, Katzen, Kaninchen oder Geflügel. Nach Tierschutzgesetz ist dies bei Wirbeltieren verboten. Die Thüringer Landesregierung lässt bei der Bekämpfung von Qualzuchten jedoch ein klares Engagement vermissen.
Nadine Hoffmann, tierschutzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„In meinen Kleinen Anfragen 742 und 743 wollte ich von der Landesregierung wissen, wie viele Fälle dieser Zuchten in Thüringen in den letzten Jahren dokumentiert wurden, welche Rolle hier illegale Tiertransporte aus dem Ausland spielen und welche Initiativen die Landesregierung unternommen hat, um dem Tierschutz dienlich zu sein.
Die Antworten in den Drucksachen 7/1494 und 7/1495 sind erschreckend kurz und spiegeln eine nicht hinnehmbare Gleichgültigkeit wider. Man beruft sich darauf, dass das Thema schließlich bei Dienstberatungen kommuniziert worden sei und verweist auf zukünftige Bundesratsbeschlüsse. Die Rolle der sogenannten Welpentransporte wird heruntergespielt. Ansonsten wird die Verantwortung lapidar auf die Veterinärämter abgewälzt.
Eine Landesregierung, die sich tatsächlich mit dem Thema auseinandersetzen und gegen die Missstände vorgehen wollte, würde jedenfalls mehr Engagement zeigen, vor allem auch bei Ausstellungen von Qualzuchten. Ich fordere die Verantwortlichen in aller Deutlichkeit auf, sich nicht länger hinter dem Bund zu verstecken, sondern selbst aktiv zu werden.“