Im Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags wurde darüber beraten, das Ehrenamt als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist auch, dass der Nachwuchs für das Ehrenamt seit der Abschaffung der Wehrpflicht fehlt.
Hierzu erklärt Robert Sesselmann, Mitglied im Verfassungsausschuss:
„Die Aussetzung der Wehrpflicht hat auch dem Ehrenamt einen Schlag versetzt, den es zu korrigieren gilt. Als AfD setzen wir uns im Bund schon seit Jahren für die Wiedereinführung der Wehrpflicht ein, die es jungen Menschen ermöglicht, in Gemeinschaftsstrukturen Einblick zu erlangen und Kameradschaft zu erfahren, wie sie auch bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk gelebt wird. Somit würde nicht nur die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wieder steigen, auch das so wichtige Ehrenamt dürfte von diesen Erlebnissen junger Menschen profitieren.
Für uns als AfD ist die Förderung des Ehrenamts eine Selbstverständlichkeit, die wir seit Jahren in unsere parlamentarische Arbeit einfließen lassen. Die Altparteien hingegen entdecken die Wichtigkeit des Ehrenamts immer erst dann, wenn es vor Wahlen gilt, ihre bisherige Untätigkeit verschleiern zu wollen. Das kann nicht im Interesse der vielen ehrenamtlich engagierten Bürger sein. Es bedarf also einer Alternative! Wir werden uns entsprechend weiter für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht und die Förderung des Ehrenamts auf allen Ebenen einsetzen, auch durch Aufnahme der Ehrenamtsförderung in die Verfassung.“