Das Thüringer Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 zuletzt geändert am 11. Juni 2020 benennt in § 2 als ei-nes der wesentlichen Ziele von Schule „die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, […] zum bewussten, selbst bestimmten und kritischen Umgang mit Medien“. Com-puter werden seit vielen Jahren in den weiterführenden Schulen Thü-ringens verwendet, Medienkunde und Informatikunterricht unterrichtet. Seit wenigen Jahren soll die Digitalisierung im Bildungsbereich massiv vorangetrieben werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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