Während sich die Windkraft-Lobbyisten in Thüringen einen schnelleren Ausbau der Windenergie wünschen und ihnen das Ziel von ein Prozent der Landesfläche für Windenergie nicht ausreichend erscheint, sieht die Situation für die Thüringer Fledermauspopulation teilweise dramatisch aus. Drei Fledermausarten gelten laut ‚Roter Liste Thüringen‘ als ‚vom Aussterben bedroht‘, neun Arten sind ‚stark gefährdet‘, vier Arten sind ‚gefährdet‘. Lediglich die Wasserfledermaus wird in Thüringen als ‚ungefährdet‘ eingestuft. Dies ergibt sich aus einer Kleinen Anfrage (Drucksache 7/1671) der Abgeordneten Hoffmann.
Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Das Umweltministerium gibt zwar Auswirkungen auf den Orientierungssinn von Fledermäusen durch Windkraftanlagen zu und nennt auch die mögliche Tötung durch Schlag oder Unterdruckwirkungen im Nahbereich der Rotoren als ‚Betriebsbedingte Wirkungen‘, unterlässt jedoch eine Konkretisierung, wie sich das auf die unterschiedlichen Fledermausarten und deren Bestände in Thüringen auswirkt. Ein eigenständiges Landesprogramm, welches die Wirkung von Windkraftanlagen auf Fledermäuse untersucht, wurde in den Jahren 2010 bis 2019 ebenfalls nicht aufgelegt. Insofern muss sich einem kritischen Beobachter der Eindruck aufdrängen, dass der Landesregierung der Windkraftausbau schlicht und ergreifend wichtiger ist, als der Artenschutz. Dieser soll offenbar der Industrialisierung des Waldes als Kollateralschaden zum Opfer fallen.
Nicht nur ist im Sinne des Fledermauswohls der Artenschutz wieder als Priorität zu setzen, die Thüringer Landesregierung muss auch die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse untersuchen lassen. Überdies ist der Windkraftausbau im Wald generell zu hinterfragen, betreffen die Auswirkungen doch viele Tierarten, nicht nur Fledermäuse. Eine weitergehende Ignoranz des Umweltministeriums ist nicht entschuldbar!“