Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung befasste sich der Gesundheitsausschuss des Thüringer Landtages heute mit der Versorgung von Krebspatienten und deren Angehörigen in Thüringen. Dabei ging es auch um die Finanzierung von Beratungsstellen, um die Datenpflege des Thüringer Krebsregisters sowie die Förderung innovativer Krebstherapien und der Präventionsarbeit.
Die Initiative der Bundesregierung zur Regelfinanzierung der Krebsberatungsstellen sieht zukünftig eine Aufteilung der Kosten vor. Demnach sollen Beratungsstellen zu jeweils vierzig Prozent durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, zu fünfzehn Prozent durch die Länder und zu fünf Prozent durch Spenden gefördert werden.
Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„In Thüringen mit seinen überdurschnittlich vielen strukturschwachen Regionen müssen die Innovationen in der Krebsforschung auch in der Fläche ankommen und alle Patienten müssen gleichermaßen davon profitieren. Hierzu bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung des Thüringer Krebsregisters und der Pflege der Altdaten. Es muss ein Konzept zur Auswertung der Altdatenbestände entwickelt werden und die Landesregierung muss sich zu einer Finanzierung der Pflege der wertvollen Altdatenbestände bekennen. Darüber hinaus sind die Beratungskapazitäten in Thüringen nach wie vor deutlich zu gering, weil die ambulanten Krebsberatungen desaströs unterfinanziert werden. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den das Land Thüringen schnellstmöglich zu beenden hat! Dies kann geschehen, indem der Freistaat endlich seine Finanzierungsanteile leistet – und das unabhängig von einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene. Um Thüringer Patienten im Bundesvergleich nicht zu benachteiligen, ist die Landesregierung in der Pflicht, eine Übergangsfinanzierung nach dem Vorbild anderer Bundesländer zuzusichern.“