Heute wurde im Thüringer Landtag über den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag in erster Beratung verhandelt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag brachte einen Entschließungsantrag gegen die Beitragserhöhung des Staatsvertrags ein. Darüber hinaus plädierte die AfD-Fraktion für eine grundlegende Änderung des Medienstaatsvertrags gemäß ihres Grundfunk-Konzepts. Der von Rot-Rot-Grün zu diesem Thema eingebrachte Antrag enthält auffällige Anlehnungen an den AfD-Antrag, wies aber insgesamt offensichtliche Inkonsistenzen auf.

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jens Cotta, kommentiert die Debatte wie folgt:

„Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Thüringer durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit durch das ‚Corona-Management‘ und dessen Folgen gebeutelt werden, wollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) mehr Geld. Dies ist gerade deshalb unverantwortlich, weil damit horrende Intendantengehälter und Pensionsansprüche finanziert werden. Zudem gibt es ein hohes Maß an Intransparenz, was die Mittelverwendung des ÖRR angeht. Wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wollen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahren, jedoch in der schlanken Form eines Grundfunks. Dieser soll sich auf Regionales, Kultur, Nachrichten und Bildung beschränken. Der teure Unterhaltungssektor gehört in die Hände des privaten Rundfunks. Finanzieren lässt sich dies über eine Kulturabgabe, die von Tech-Giganten wie Amazon und Facebook erhoben werden muss. Es ist an der Zeit, einen werbe- und beitragsfreien Grundfunk auf den Weg zu bringen!“