Der Verfassungsausschuss im Thüringer Landtag befasste sich heute unter anderem in einer öffentlichen Anhörung mit dem Vorstoß der regierungstragenden Fraktionen, „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen. Da der Katalog der zu diskutierenden Verfassungsänderungen zudem noch einmal deutlich ausgeweitet wurde, wurde gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ein vorläufiger Arbeitsplan verabschiedet, der eine angemessene Auseinandersetzung mit den Änderungsvorschlägen faktisch unmöglich macht. Bereits bei den bisher stattgefundenen Anhörungen sahen viele Experten aufgrund der kurzen Fristen von einer Teilnahme an den Anhörungen ab.

Stefan Möller, Obmann der AfD-Landtagfraktion im Verfassungsausschuss, kritisiert dies deutlich:

„Wir haben heute insbesondere die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion eindringlich davor gewarnt, die massiven Änderungen an der Verfassung in der beabsichtigten extremen Hast umzusetzen, bloß um diesen Prozess bis zu den geplanten vorgezogenen Neuwahlen abzuschließen. Leider war dies vergeblich. Ein sorgfältiger Abwägungsprozess, wie er angesichts des einzigartigen Veränderungsumfangs und der Bedeutung der Verfassung zwingend geboten wäre, ist hierdurch mit Ansage unmöglich gemacht worden. Dies zeigt sich bereits jetzt daran, dass viele Experten schlicht nicht in der Lage sind, innerhalb der kurzen Frist Stellungnahmen abzugeben. So fehlten bei den mündlichen Anhörungen die dringend benötigten Verfassungsrechtsexperten.

Die nun beschlossenen Beschränkungen der Anhörungen auf ein Minimum und die engen Fristen führen mit Ansage zu gravierenden Fehlern, die angesichts der Bedeutung der Verfassung für den Freistaat auf Jahrzehnte hinaus drastische Folgen haben können. Daher müssen sich die rot-rot-grünen Fraktionen und die CDU endlich entscheiden, was sie wollen – vorgezogene Neuwahlen oder die Bearbeitung der umfassendsten Änderung der Verfassung seit deren Bestehen. Alles andere läuft auf einen inakzeptablen, respektlosen Umgang mit der Landesverfassung hinaus, die immerhin in einem Volksentscheid mit einem Abstimmungsergebnis von über 70 Prozent legitimiert wurde.“