Seit Einführung der ersten Corona-Maßnahmen setzen die Schulen im Rahmen der Digitalisierung im Bildungswesen verstärkt auf digitale Geräte im Unterricht, obgleich zahlreiche Schüler nicht über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Nachdem der Bund mehrere Millionen Euro zur zukünftigen Anschaffung von Leihgeräten ausschüttete, implementierte die Landesregierung einen nicht-veröffentlichten Sozialindex, über den die Schulträger der Städte und Kreise unterschiedlich ausgestattet werden. Nach aktuellem Informationsstand werden ungefähr 26 000 Schüler mit Leihgeräten ausgestattet, während bei den restlichen 219 000 Schülern die Eltern den Erwerb der teuren Geräte aus eigener Tasche finanzieren sollen. Weil die Schulen einheitliche Systeme benötigen, um einen möglichst reibungsfreien Ablauf zu gewähren, werden seitens der Bildungseinrichtungen häufig bestimmte Produkte gefordert, unabhängig davon, welche Hersteller oder Betriebssysteme die Eltern bevorzugen.

Hierzu erklärt Denny Jankowski, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Es wird immer offenkundiger, dass die Digitalisierung im Bildungswesen immense Probleme mit sich bringt. Laut Gesetz müssen den Schülern Lehr- und Lernmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden – mit wenigen preiswerten Ausnahmen bei Büchern. Wir als AfD haben bereits mehrfach gewarnt, dass die Digitalisierung mit Bedacht durchgeführt werden muss und Laptops oder Tablets nicht mit Büchern gleichgesetzt werden können. Es geht uns nicht darum, die Schüler von modernen Medien fernzuhalten und in der ‚Kreidezeit‘ zu leben – wir setzen uns, im Gegensatz zu den Altparteien, für eine durchdachte Digitalisierung ein.

Dazu gehört, dass politische Akteure nicht ausblenden dürfen, dass die übereilte Digitalisierung im Schulwesen enorme Folgekosten nach sich zieht, beispielsweise für die Wartung der Geräte und Systeme. Am meisten profitieren die weltweit größten Konzerne von der Digitalisierung im Schulwesen, weil dadurch ein Zwang zum Kauf bestimmter Produkte entsteht. Das dürfen Politiker den Bürgern aber nicht einfach aufbürden! Dies betrifft in Thüringen die Eltern von etwa 151 000 Schülern weiterführender Schulen, die keine Leihgeräte erhalten werden. Aber auch bei den 26 000 Schülern, die Leihgeräte erhalten, ist nicht gänzlich die Frage der Gerechtigkeit geklärt. Der Sozialindex der Landesregierung wurde bisher nicht aufgeschlüsselt; ob er wirklich ‚gerecht‘ ist, bleibt also zweifelhaft.

Abgesehen von finanziellen Problemen ist der Nutzen der Digitalisierung oft fraglich: Während der Corona-Krise zeigte sich der Einsatz digitaler Medien für manche Schüler als nützlich, jedoch bei weitem nicht für alle. Dies belegt auch die Umfrage des ‚Thillm‘ zum ‚häuslichen Lernen‘ während der Corona-bedingten Schulschließungen, die erbrachte, dass die Schüler zum Lernen in erster Linie ihre Lehrer in der Institution Schule benötigen. Des Weiteren haben internationale Vergleiche ergeben, dass digitale Lernmedien oft zu schlechteren Lernergebnissen führen, weil die Konzentration durch die Programme nicht gefördert wird, unter anderem, weil die Geräte zahlreiche Möglichkeiten zur Ablenkung bieten.

Am fragwürdigsten ist der Einsatz bei Grundschülern, die noch nicht einmal richtig schreiben und rechnen gelernt haben. Hier können Entwicklungen und Lernprozesse durch digitale Medien sogar gestört werden. Die Landesregierung sollte sich daher ernstlich fragen, ob sie will, dass die Eltern von 68 000 Thüringer Grundschülern ebenfalls gezwungen werden, teure Geräte anzuschaffen, selbst wenn dies dem erklärten Willen der Eltern widerspricht, weil sie ihre Kinder in diesem Alter noch ohne digitale Medien erziehen möchten. Zur altersangemessenen Digitalisierung in Grundschulen hat die AfD-Fraktion einen entsprechenden Antrag im Plenum eingereicht (DS 7/1724).